Der Feindbegriff Carl Schmitts im Antiterrorkrieg. Über das Verhältnis von Recht und Politik im Ausnahmezustand

AuthorStephan Stübinger
PositionPrivatdozent für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Strafrechtsgeschichte an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main und lehrt derzeit an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz.
Pages73-95
ANCILLAIURIS(anci.ch)2008:73Article 73
Zusammenfassung
DieLehrenCarlSchmittshabenwiedereinmalHochkonjunk
tur.InsbesondereseinvonderUnterscheidungzwischenFreund
undFeindbestimmterBegriffdesPolitischenunddieIdeevom
Ausnahmezustand,indemdasRechtderNormallagenichtgelte,
sindderzeitaktuell.DieReaktualisierungistvorallemder
Kriegsrhetorikgeschuldet,diesichimKampfgegendeninterna
tionalenTerrorismusetabliert.SchmittsBegrifflichkeitwirdin
Anspruchgenommen,umdiverseAntiterrormaßnahmender
normalenjuristischenBeurteilungzuentziehen.Diedurchsou
veränepolitischeEntscheidungausgerufeneAusnahmesolldie
GeltungdesRechtssuspendieren.DabeidrohtdieAusnahmezur
Regelzuwerden.DerdadurchbehaupteteVorrangdesPoliti
schenwirdimRahmeneinerAnalysederSchriftenSchmittsund
derinternationalenRezeptionseinerTheorieneinerkritischen
Prüfungunterzogenundzurückgewiesen.
*
ImNotfall„müssteich...vomRechtdesübergesetzlichen
NotstandsGebrauchmachen:WenneskeinanderesMittel
gibt,würdeichdenAbschussbefehlgeben,umunsereBürger
zuschützen.“(zit.nachFocusvom16.September2007
online)
MitdiesenWortenhatVerteidigungsministerFranz
JosefJungvoreinigerZeitnocheinmalfüreinenAktuali
tätsschubdeshierzubehandelndenProblemsgesorgt.Das
ZitatbeziehtsichaufeineSituation,indereinvonTerroris
tenentführtesFlugzeugalsInstrumentfüreinenAnschlag
missbrauchtwerdensoll,dermutmaßlichvieleMenschen
lebenkostenwürde.EinsolchesSzenariostehtunsspätes
tensseitdenEreignissenvom11.September2001bildhaft
vorAugen.SeitdieserZeitwirdauchhierzulandelebhaft
darüberdiskutiert,obineinerderartigenLageder
Abschusseinersolchen`Terrormaschine´nachdeutschem
Rechterlaubtseinsollteodergargebotenist.DasProble
matischeliegtdabeiindemUmstand,dassdurcheine
solcheMaßnahmewohlzwangsläufigdieTötungunschul
digerFlugzeuginsasseneinkalkuliertwerdenmuss.Minis
terJungistsichoffenbarsicher,dasserfüreinenent
sprechendenBefehlzumAbschusseinessolchenFlugzeugs
nichtnurzuständigist,sondernaucheinzumindestüber
gesetzlichesNotstandsrechtaufseinerSeitehätte,dasihn
fürdieseAnweisungunddiediesenBefehlschließlichaus
führendenSoldatenvoneinerrechtlichenSanktionierung
freihaltenwerde.Eigentlichwäreihmeinegesetzliche
LösungdesProblemsdurchausangenehmer;einesolche
scheintjedocheinerseitspolitischderzeitnurschwer
durchsetzbarundnachdemUrteildesBundesverfassungs
gerichtszu§14IIILuftsicherheitsgesetz(BVerfGE115,118)
andererseitsauchrechtlichkaumformulierbar.
I. TerrorismusbekämpfungzwischenPolitikundRecht:
VariationenzuCarlSchmitt
DerHinweisaufeineinsolchenSituationenvorlie
gendeNotstandslage,ausdersicheinerechtlicheBefugnis
zumAbschießeneinesgekapertenFlugzeugsergebe,mag
bereitsaufeinefürPolitikerbemerkenswertjuristisch
anmutendeArgumentationhindeuten,diekeineswegs
selbstverständlichist;jenesÜbergesetzlichesollsich
immerhinwohlnochimallgemeinenRahmendesRechtli
chenbefindenbzw.einerentsprechendenRegelfolgenund
nichtaufeinenZustandvölligerRechtlosigkeitverweisen,
indemallesMöglicheundnichtnurdasrechtlichZuläs
sigewirklichwerdendarf.Schließlichgeheesumein
`RechtdesübergesetzlichenNotstands´undnichtnurum
einemachtgeschützteMöglichkeit,notfallsauchjenseits
rechtlicherNormhoheitzuhandeln.Inprimärpolitisch
dominiertenDiskursenistindenletztenJahrennämlich
nichtnuraufindiesemSinneübergesetztliche,sondernver
mehrtaufganzundgaraußerrechtlicheBegründungs
strategiengesetztworden,umderartigeExtremsituationen
irgendwielösenzukönnen.Insofernhatsichnebendem
juristischenDiskurseinepolitischeProblembehandlung
etabliert,dieesinexistentiellenExtremlagenmitdenrecht
lichenSchrankenstaatlicherReaktionennichtsogenau
nehmenmöchte;sieversprichtvielmehr,deneigentlich
politischenKern,dersichinKonstellationendieserArtver
borgenhält,unmittelbarfreilegenzukönnen.Indieser
UnmittelbarkeiteinerpolitischmotiviertenProblemlösung
DerFeindbegriffCarlSchmittsimAntiterrorkrieg
ÜberdasVerhältnisvonRechtundPolitikimAusnahmezustand
StephanStübinger*
*StephanStübingeristPrivatdozentfürStrafrecht,Strafprozess
recht,RechtsphilosophieundStrafrechtsgeschichteanderJohann
Wolf gan gGoetheUniversitätinFrankfurtamMainundlehrtder
zeitanderJohannesGutenbergUniversitätinMainz.
StephanStübingerDerFeindbegriffCarlSchmittsimAntiterrorkrieg
74 ANCILLAIURIS(anci.ch)2008:73Article
sollaufdiemannigfachenVermittlungenundRücksicht
nahmeneinerjuristischenInterpretationeinessolchen
Geschehensverzichtetwerdenkönnen.Dazusolltendie
FälledieserArtineinerDimensiondesPolitischenausge
legtwerden.InTerroraktendieserGrößenordnungsymbo
lisieresichnämlichweitmehralsnureingewaltigesVer
brechen.DeshalbmüsseauchdieReaktiondieSymbolik
desPolitischendurcheindeutlichsichtbaresMachtsignal
spiegeln.WährendsichdiejuridischeUrteilskraftmitallzu
vielBedenkenplagt,dieihreHandlungsmöglichkeiten
hemmt,müsseanderenStelledieTatkraftderPolitiktre
ten,umeinoffensichtlichesProblemausderWeltzuschaf
fen.
1. ÜbereinenangeblichenVorrangderPolitikin
Ausnahmesituationen
IndiesemZusammenhangwirdimmerwiedergernauf
dieumstrittenenLehrenvonCarlSchmittangespielt.1Nicht
zuletztdieintensiveAuseinandersetzungbzw.Einbezie
hungseinerpolitischenVorstellungendurchsopromi
nenteAutorenwieJacquesDerrida,GiorgioAgambenund
ChantalMouffelassendessenPositionenindenSalonsder
aktuellenpolitischenPhilosophiewiederhoffähigerschei
nen.SchmitthatdiewohlradikalsteVersionderThesevom
VorrangdesPolitischengegenüberdemRechtzumindest
inextremenProblemkonstellationenvertreten.2Schmitt
giltvielenalsausgewiesenerExpertebezüglichderFrage
despolitischenHandelnsjenseitsdesRechtsstaates;daher
1Zurinternationalanhaltendenundsichquerdurchdietraditionel
lenpolitischenLagerziehendeSchmittRezeptionsiehez.B.die
ÜbersichtenvonAndrewNorris,AMinethatExplodesSilently,
PoliticalTheory33(2005),887–898;PeterC.Caldwell,Controver
siesoverCarlSchmitt,JournalofModernHistory77(2005),357–
387;JohnP.McCormick,IrrationalChoiceandMortalCombatas
PoliticalDestiny,AnnualReviewofPoliticalScience10(2007) ,
315–339;JanW.Müller,EingefährlicherGeist(2007),bes.229ff.;
PaulGottfried,GloomyObservationsaboutthePoliticalPresent,
Telo s142(2008),185–192sowiedieBeiträgeindemvonRüdiger
Voi gt herausgegebenenSammelband`DerStaatdesDezisionis
mus´,2007jeweilsm.w.N.
2CarlSchmitthateinsolchesRangverhältniszwischenPolitikund
RechtallerdingsnichtschonvonAnfanganvertreten;inseinem
1914erschienenenBuch`DerWertdesStaatesunddieBedeutung
desEinzelnen´,daszweiJahrespäteralsHabilitationsschriftange
nommenwordenist,haterdieRelation`politischeMacht
Recht´nochanderszujustierenversuchtundausdrücklichvon
einem„PrimatdesRechtsvorderMacht“undvordemStaat
gesprochen(2.Aufl.2004,42f./50ff.);vgl.dazueingehendHasso
Hofmann,LegitimitätgegenLegalität(1964),44ff.;MicheleNicoletti,
DieUrsprüngevonCarlSchmitts„PolitischerTheologie“,in:
ComplexioOppositorum,hg.v.H.Quaritsch (1988),109–128,bes.
114ff.;GaryL.Ulmen,PolitischerMehrwert(1991),110ff.;Andreas
Koenen,DerFallCarlSchmitt(1995),bes.467;RuthGroh,Arbeitan
derHeillosigkeitderWelt (1998),74ff.;ReinhardMehring,Macht
imRecht,DerStaat43(2004),1–22,bes.2ff.
wirdbeiihmnachgefragt,wennesumOperations
möglichkeitenaußerhalbrechtsstaatlicherGrenzengeht,
denneinekompetenteAntwortaufdieseProblemstellung
wirdnurjemandemzugetraut,desseneigenesDenkenin
jenem`Jenseits´vermutetwird,auchwennmansichdamit
selbstaufgefährlichesTerrainbegebenmuss.DieseKon
stellationderBefragungeinesMannes,dereigentlichfür
gefährlichgehaltenwird,aberebensofürkompetent,eine
Problemlösungbietenzukönnen,hatoffenbardazuveran
lasst,CarlSchmittalsden„HannibalLectordermodernen
Politik“zubezeichnen3;ähnlichwieindemberühmten
RomanvonThomasHarris(`DasSchweigenderLämmer´)
wendetmansichaneinwahnsinnigesGenie(odereinen
fürgenialgehaltenenWahnsinnigen)umdenakuten
Wahnsinnbesserverstehenundbewältigenzukönnen.
NachSchmittsGrundanschauunggibtesgelegentlich
Situationen,indenendieRegelungsmöglichkeitendes
RechtsanGrenzenstoße,dieeszuübersteigengelte;dann
müsstendierechtsstaatlichenHemmungenderStaatsge
walt“gelöstwerden,umdas„SystempolitischerAktivität
entfesselnzukönnen.4NureineimExtremenungehemmte
MachtderPolitikkönnedieSicherheitdesstaatlichen
Gefügesgewährleisten.Dahinterverbirgtsicheinbestim
mtesBildeinesnationalenStaatskörpers,indemdiewahr
lichunabdingbarenvondennotfallsentbehrlichen
Bestandteilensichtbarunterschiedenwerdenkönnenund
indemdanndieSicherungdeseigenenÜberlebensalsdes
senHauptanliegenvorgesehenist.Hinterdiesen
PrimärzweckderstaatlichenSelbstsicherheitmüssenzur
NotauchsämtlichenormativenBedenkenzurücktreten.
InsoferninteressiertSchmittwenigerdieTheoriedes
StaatesalseinerOrganisationsformalsvielmehrderBegriff
desStaatesalseinvoneinerVolksgemeinschaftbelebter
Organismus.5StaatmagzwarauchderNameeinerjuristi
schenPersonsein,deswegenseierjedochnochkeineswegs
aufdieserechtlicheVerfasstheitbeschränkt,sondern
genießedurchseinepolitischeVerkörperungeiner
naturhaftverkörpertenGanzheitstetsVorrangvordem
Recht.6IndiesemCorpusModell7desStaatesfungiertdas
3SoausdrücklichBarbaraBoyd(zitiertnachAlaindeBenoist,Carl
SchmittundderKrieg(2007),99Anm.8).
4C.Schmitt,Verfassungslehre,(19289.Aufl.2003),110(soweit
nichtandersvermerkt,sindHervorhebungvomOriginalüber
nommen);zurUnterscheidungzwischen`rechtsstaatlichen´und
politischenBestandteileneinermodernenVerfassung,dieprinzi
piellunabhängigvoneina nderseien,s.a.ebenda,S.125ff.,bes.
200ff.bzw.223ff.;vgl.dazuMarcdeWilde,SafeguardingtheCon
stitutionwithandagainstCarlSchmitt,Pol iticalTh eory34(2006),
510–515,bes.512f.
5Vgl.zuSchmittsStaatsverständnisi.d.S.A.Koenen,FallCarl
Schmitt(Fn.2),805ff.

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