Vom Zurechtlegen der Niederlage als Grundlage. Kritik der (Rechts-)Grundlagenforschung

AuthorDavid R. Wenger
Pages33-38
ANCILLAIURIS(anci.ch)2006:33KontroverseAncillaIuris 33
Zusammenfassung
PhilosophiealsMagddesRechts(AncillaIuris)isteineam
bivalenteGestalt.IndemsieetwadieRechtsdogmatiknachallen
RegelnihrerKunstdekonstruiertundderenunbewussteodergar
mutwilligverheimlichteGrundlagenbloßlegt,legtsiediesezu
gleichauchselberfest.EshatalsojedesogenannteGrundlagen
forschungauchihreeigenenfestenStellungenundStandpunkte,
diesieallerdingsnichtsehenkann,weilsieaufihnensteht.Ge
genstrebigfügensichinihrKritikundDogmatik;siesindsichals
BefragungundBegründungentgegengesetztundschlagenin
einanderum:dasistdieDialektikderSache.
*
„Habensieimmernochnichtbegriffen,dasseinGrundgesetz
insichselbstheuteetwasvielScheußlicheresistalsein
Organisationsstatut?DasFremdwortistdasmildere,das
EigenwortbezeichnetnurnochdenSchund.Miteinem
FremdworthüpftmanüberdenAbgrund,miteinemUrwort
wie„Grund“hüpftmanhinein.Jetztwirdesurdeutsch
gründlichundgesetzlich,grundhaftundgesetzhaft.Jetzt
gehenwirlegalzuGrundeundführenunserSelbstim
Munde.“
CarlSchmitt,Glossarium,25.4.1949
DerANCILLAIURISstehtdievormoderneRollen
verteilungzwischenTheologieundPhilosophiePate,als
letzterederüberhauptErstenjeweilsdenargumentativen
BodengleichsamdasLagerbereitenmusste(philosophia
ancillatheologiae).1Damalsnochdevotundunterwürfig,hat
siesichallmählichvonihrerAlleinherringelöstundbietet
heuteimselbstbewusstenKleidauchanderenHerrschern
ihreDienstean.SostelltsichdiePhilosophieetwadem
RechtalsdessenKritikvor.2SieistimmerdannzurStelle,
wennsichdasSystemzunehmendgegenjedeIrritation
verschließt,inseinendogmatischenStellungeneinmauert
undschließlichnurnochimeigenenSaftschmort.
AngesichtsdieserLagereisstsiejeweilsdieFensterauf,
durchlüftetdieZimmer,staubtabundzwingtsodie
Herrschaft,gewisseDingeneuzurechtzurücken.Machtsie
1Vgl.WolfhartPannenberg,TheologieundPhilosophie.IhrVer häl t
nisimLichteihrergemeinsamenGeschichte,Göttingen1996,S.
22.
2Vgl.dieZeitschriftLawandCritique(SpringerNetherlands).
aberdermaßengründlichsauber,dassPreziosenindie
BrüchegehenunddieObrigkeit,derverschobenenObjekte
wegen,verwirrtnachdemRechtensehenmuss,bleibtihr
dieTüralsbaldverschlossen.
JustihrerzersetzendenSelbständigkeitwegenhatteim
11.JahrhundertKardinalPetrusDamianiseinemPapst
geraten,diePhilosophiemögesichderTheologie
bedingungslosunterordnen.3Würdesiesichaberindiese
Knechtschaftfügen,gerieteihrgleichfallsvorhandener
natürlicherGestaltungswillenderartunterdieRäder,dass
siewohlzwangsläufiginKleinmutverfallenmüsste.Zur
reinenBefehlsempfängerindegradiert,istsieihrer
eigentlichenFunktionunddamitauchjeglicherArbeits
motivationberaubt.Solchermaßenentmutigt,verrichtetsie
dieDingenurnochoberflächlich,ohneEinsatzund
Ehrgeiz,weshalbmanebenfallsaufsieverzichtenwird.
Nundenn:einAlibistubenmädchen,quasiausGründen
desPrestiges,willANCILLAauchnichtsein.
ImUnterschiedzurTheologenburgscheinenihre
BemühungenimHausdesRechtswillkommenerzusein.
(NichtdassesimRechtkeineDogmenundGlaubenssätze
gäbe;nurbeschlagendiesemutmaßlichmehrProfanesals
Übersinnliches.)WasdemJusschließlichschonlange
augenzwinkerndzuPrudentiaundLebensklugheitverhilft,
zeitigtbeiderverbindlichenRedevonGottoftweniger
Wirkung.SolässtdasRecht(zumindestaufdemPapier)die
Philosophiedurchausansichheran,derweileseine„Theo
logiephilosophie“schlichtnichtgibt.Aberesistinsgesamt
dochaucheinharmloseresUnterfangen,überDingezu
spöttelnundanihnenherumzudeuteln,wennsievomGe
setzgeberoderRichterausgehen,alswennsiescheinbar
vonGottkommen.DerBilderstreitmusshieralsBeispiel
genügen:dieunterschiedlichenMeinungenzumFallder
abgelichtetenPrinzessinCarolinevonHannoveraufderei
nen–,Tote,VerletzteundSachschadenwegenderMoham
medKarrikaturenaufderanderenSeite.
DochauchdasRechtisteineernsteSache.Geradeseine
WächterpochenregelmäßigaufOrthodoxieundverstehen
nurseltenSpass.4Willessichdie„Rechtshilfe“mitdem
Patronalsonichtverscherzen,nichtalseinsameRuferinin
3Pannenberg,a.a.O.,S.21f.
4DazuGünterFrankenberg,DerErnstimRecht,in:ders.,Autorität
undIntegration.ZurGrammatikvonRechtundVerfassung,
FrankfurtamMain2003,S.227ff.
Vom ZurechtlegenderNiederlagealsGrundlage
Kritikder(Rechts)Grundlagenforschung
DavidR.Wenger

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