Timo Rosenkranz, Open Contents - Eine Untersuchung der Rechtsfragen beim Einsatz 'freier' Urheberrechtslizenzmodelle

AuthorAxel Metzger
PositionDr. iur. (Munich and Paris), LL.M. (Harvard), Professor of Law at the Leibniz University of Hannover, Institute for Legal Informatics, Germany
Pages167-168
Axel Metzger
2012
167
2
Timo Rosenkranz, Open Contents
– Eine Untersuchung der Rechtsfragen beim
Einsatz „freier“ Urheberrechtslizenzmodelle
Mohr Siebeck, Tübingen 2011, 290 p., ISBN 978-3161508264
by Axel Metzger, Hannover
Dr. iur. (Munich and Paris), LL.M. (Harvard), Professor of Law at the Leibniz University of Hannover, Institute for
Legal Informatics, Germany.
© 2012 Axel Metzger
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Recommended citation: A xel Metzger, Book Review: Timo Rosenkra nz, Open Contents – Eine Untersuchung der Rechtsfr agen
beim Einsatz „freier “ Urheberrechtslizenzmodelle, 3 (2012) JIPITEC 167, para. 1.
1
Die vorliegende Monographie aus der Feder von
Timo Rosenkranz, entstanden als Dissertation an der
Bucerius Law School in Hamburg unter der Betreu-
ung von Karsten Thorn, reiht sich ein in die jüngeren
Monographien zu den Rechtsfragen von Open Source
Lizenzen und sonstigen auf die freie Verbreitung
und Bearbeitung ausgerichtete Lizenzmodelle.1 Der
Zuschnitt der Thematik ist gut gewählt und schließt
zwei Lücken in der bisherigen Forschung. Erstens
legt Rosenkranz anders als die bisherigen Arbeiten
den Schwerpunkt nicht auf die Softwareentwick-
lung im Open Source-Modell, sondern auf freie Li-
zenzmodelle bei anderen Werkarten, insbesondere
auf Creative Commons-Lizenzen und die GNU Free
Documentation License. Zweitens liegt der Fokus der
Arbeit auf den international-privatrechtlichen Fra-
gestellungen, die bislang nur wenig untersucht sind.
2 Ausgangspunkt der Arbeit ist eine eingehende Ein-
grenzung der Lizenzmodelle Open Source und Open
Content unter beispielhafter Beschreibung der Ent-
wicklung von Wikipedia (Kapitel 1, 10-38). Die Dar-
stellung ist gut recherchiert und geschrieben –
auffällig ist allerdings, dass die bereits erwähnten
jüngeren Dissertationen nicht berücksichtigt wur-
den, obwohl dies der „Redaktionsschluss“ Ende Ja-
nuar 2011 (so das Vorwort) zugelassen hätte. Das
zweite Kapitel untersucht die Open Content Lizen-
zierung am Maßstab des deutschen Rechts (39-126).
Verf. kann hier auf die umfangreichen Vorarbeiten
zu den parallelen Problemen im Softwarebereich zu-
rückgreifen, arbeitet aber dennoch eine Reihe in-
teressanter und für die Praxis erheblicher Unter-
schiede heraus, die die Studie lesenswert machen.
Hier können beispielhaft nur drei Punkte herausge-
griffen werden.
3 Von Interesse ist erstens die Behandlung von Ver-
letzungen des Urheberpersönlichkeitsrechts bei der
Bearbeitung von Open Content: Verf. weist – ent-
sprechend dem bisherigen Stand in der Literatur –
darauf hin, dass Verletzungen hier deutlich wahr-
scheinlicher als im Softwarebereich sind, weil die
Bearbeitungsfreiheit der Lizenznehmer eben auch
zu entstellenden oder sonstigen das Urheberpersön-
lichkeitsrecht berührenden Beeinträchtigungen der
Werkintegrität führen kann. Verf. geht aber einen
Schritt weiter und arbeitet heraus, dass die Nachvoll-
ziehbarkeit der verschiedenen Versionen auf Wiki-
pedia und die gewollte kollektive Arbeit an Artikeln
eine Verletzung des § 14 UrhG eher unwahrschein-
lich erscheinen lassen (51-52).
4 Ein zweiter Punkt von besonderem Interesse ist die
Auseinandersetzung mit der „Relizenzierung“ von
Wikipedia gemäß den Creative Commons-Lizenzen
im Jahr 2009 (102-107). Die hierdurch aufgewor-
fenen Rechtsfragen wurden bislang kaum unter-
sucht,2 Verf. äußert gegenüber der rechtstechni-
schen Durchführung des Lizenzwechsels zu Recht
Zweifel, lässt aber auch Verständnis für das Dilemma
entsprechender Communities erkennen.
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