Parallele Anwendbarkeit von Grundrechtecharta der EU und nationalen Grundrechten

AuthorIvo Pilving
Pages9-16
9
JURIDICA INTERNATIONAL 28/2019
Ivo Pilving
Vorsitzender der Verwaltungskammer, Staatsgericht
Dozent für Verwaltungsrecht, Universität Tartu*1
Parallele Anwendbarkeit von
Grundrechtecharta der EU
und nationalen Grundrechten
1. Vorbemerkung
Estland trat der EU im Jahre 2004 bei. Ein Jahr davor wurde durch die Volksabstimmung das Gesetz zur
Ergänzung der Verfassung (GEV) genehmigt.*2 Die §§ 1 und 2 GEV legen fest, dass Estland ausgehend von
den Grundprinzipien ihrer Verfassung der Europäischen Union angehören kann und dass die Verfassung
unter Berücksichtigung der sich aus dem Beitrittsvertrags ergebenden Rechte und P ichten angewandt
wird. Nach dem Inkraftreten der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) am 01.12.2009
hat sich in mehreren Mitgliedstaaten der EU die Frage der Anwendbarkeit von nationalen Grundrechten
im Geltungsbereich des Unionsrechts aktualisiert.*3 Auch der EuGH hat vor kurzem in einigen Fällen seine
Stellungnahme zu diesem Thema geäußert. Ziel dieses Beitrags ist zuerst einen Überblick über die Ent-
wicklung der relevanten Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs Estlands (StGH) zu gewähren (2), danach
aber die Details des sog. parallelen Anwendungsmodells der Grundrechte, darunter dessen Europarechts-
konformität zu erörtern (3).
2. Die verfassungsrechtliche Rechtsprechung des
Staatsgerichtshofs im Geltungsbereich des EU-Rechts
Für die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Gesetze in Estland ist der Staatsgerichtshof mit seinen 19 Rich-
tern zuständig, der gleichzeitig als höchste Instanz in Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen fungiert. Einen
Antrag auf die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm können der Präsident der Republik und
der Justizkanzler stellen. Die konkrete Normenkontrolle ist von ordentlichen Gerichten und den Verwal-
tungsgerichten einzuleiten, soweit sie der Ansicht sind, dass ein einschlägiges Gesetz verfassungswidrig ist
Der Beitrag beruht auf einem Vortrag im Rahmen der . Luxemburger Expertenforum zur Entwicklung des Unionsrechts
im EuGH im September . Neben Teilnehmer des Forums danke ich für fruchtbare Gespräche Priit Pikamäe und Ene
Andresen.
RT I , ,  – https://www.riigiteataja.ee/en/eli//consolide (auf Englisch). Siehe R. Narits, in:
D. Merten, H.-J. Papier (Hrsg.). Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa. Bd. X. Heidelberg: C. F. Müller
, S.  f; J. La ranque. A Glance at the Estonian Legal Landscape in View of the Constitution Amendment Act. –
Juridica International /, S. . – DOI: http://dx.doi.org/./issn-.
Z.B. BVerfG BvR /. – Neue Juristische Wochenschrift (NJW) , S. .
https://doi.org/10.12697/JI.2019.28.02

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