Decisión del Panel Administrativo nº DEU2020-0009 of WIPO Arbitration and Mediation Center, August 28, 2020 (case Interparfums SA v. Domain Manager, Evolution Media e.U.)

Resolution DateAugust 28, 2020
Issuing OrganizationWIPO Arbitration and Mediation Center
DecisionTransfer
DominioCountry domains

WIPO Arbitration and Mediation Center

ENTSCHEIDUNG DER Schiedskommission

Interparfums SA v. Domain Manager, Evolution Media e.U.

Verfahrensnr. DEU2020-0009

1. Die Parteien

Die Beschwerdeführerin ist Interparfums SA, Frankreich, intern vertreten.

Der Beschwerdegegner ist Domain Manager, Evolution Media e.U., Österreich.

2. Domainname, Register und Registrierstelle

Das Register des streitigen Domainnamens [rochas.eu] ist das European Registry for Internet Domains („EURid“ oder das „Register“). Der streitige Domainname ist bei EURid vzw registriert.

3. Verfahrensablauf

Die Beschwerde wurde bei dem WIPO Arbitration and Mediation Center (dem „Zentrum“) am 30. Juni 2020 eingereicht.

Am 30. Juni 2020 sandte das Zentrum eine Bitte um Bestätigung der Registrierungsdaten hinsichtlich des streitigen Domainnamens per E-Mail an das Register. Am 1. Juli 2020 übermittelte das Register seine Antwort per E-Mail an das Zentrum, in welchem es bestätigte, dass der Beschwerdegegner Inhaber des streitigen Domainnamens ist und dessen Kontaktdaten zur Verfügung stellte.

Das Zentrum stellte fest, dass die Beschwerde den formellen Voraussetzungen der Regeln für die Alternative Streitbeilegung in .eu-Domainnamenstreitigkeiten („ADR-Regeln“) und den Ergänzenden Regeln der Weltorganisation für Geistiges Eigentum für .eu-Domainnamenstreitigkeiten („Ergänzenden Regeln“) entspricht.

In Übereinstimmung mit den ADR-Regeln, Artikel B2, wurde die Beschwerde dem Beschwerdegegner vom Zentrum förmlich übermittelt und das Verfahren am 6. Juli 2020 eingeleitet. Gemäß den ADR-Regeln, Artikel B3, endete die Frist für die Beschwerdeerwiderung am 5. August 2020. Der Beschwerdegegner reichte keine Beschwerdeerwiderung ein. Am 10. August 2020 teilte das Zentrum demzufolge die Säumnis des Beschwerdegegners mit. Am 12. August 2020 brachte der Beschwerdegegner gegenüber dem Zentrum zum Ausdruck, den streitigen Domainnamen auf den Beschwerdeführer übertragen zu wollen. Daraufhin gab das Zentrum am 12. August 2020 dem Beschwerdeführer Gelegenheit, bis zum 21. August 2020 eine Aussetzung des Verfahrens zu beantragen, und verlängerte am 14. August 2020 auf Anfrage des Beschwerdegegners zudem die Frist zur Einreichung einer Erwiderung bis zum 24. August 2020. Weder beantragte der Beschwerdeführer eine Verfahrensaussetzung noch reichte der Beschwerdegegner bis zum 24. August 2020 eine Beschwerdeerwiderung ein, weshalb das Zentrum sodann entschied, das Verfahren fortzusetzen.

Das Zentrum ernannte Stephanie G. Hartung am 25. August 2020 als einköpfige Schiedskommission. Die Schiedskommission stellt fest, dass sie ordnungsgemäß ernannt wurde. Die Schiedskommission hat eine Annahmeerklärung und Erklärung der Unabhängigkeit, wie vom Zentrum zwecks Übereinstimmung mit den ADR-Regeln, Artikel B5, vorgeschrieben, abgegeben.

4. Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin ist ein Unternehmen mit Sitz in Frankreich, welches in der Parfüm-Industrie tätig ist.

Die Beschwerdeführerin ist nachgewiesenermaßen Inhaberin diverser registrierter Marken im Umfeld der Bezeichnung „Rochas“, darunter:

- Wortmarke ROCHAS, World Intellectual Property Organization (WIPO),

Registrierungsnummer: 697119, Registrierungsdatum: 28. Juli 1998, Status: registriert;

- Wortmarke ROCHAS, Institut National de la Propriété Industrielle (INPI),

Registrierungsnummer: 1436306, Registrierungsdatum: 20. November 1997, Status: registriert.

Daneben ist die Beschwerdeführerin auch Inhaberin der Domain [rochas.com], welche auf die Website der Beschwerdeführerin unter „www.rochas.com“ verlinkt, unter der die Beschwerdeführerin ihre Geschäftstätigkeit auf dem Parfümeriemarkt unter anderem in Europa, den Vereinigten Staaten von Amerika und Asien bewirbt.

Der Beschwerdegegner ist ausweislich der WhoIs-Informationen für den streitigen Domainnamen in Österreich geschäftsansässig. Der Beschwerdegegner hat den streitigen Domainnamen am 13. Oktober 2009 registriert. Im Zeitpunkt des Erlasses dieser Entscheidung verlinkt der streitige...

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