Transparenzgebot der AGB-Klauseln in den Verbraucherverträgen

AuthorKalev Saare - Karin Sein
PositionDozent für Zivilrecht, Universität Tartu - Dozentin für Zivilrecht, Universität Tartu
Pages59-67
59
JURIDICA INTERNATIONAL XIX/2012
Kalev Saare Karin Sein
Dozent für Zivilrecht Dozentin für Zivilrecht
Universität Tartu Universität Tartu
Transparenzgebot
der AGB-Klauseln in den
Verbraucherverträgen
1. Einleitung
Die mit AGB*1 in Verbraucherverträgen verbundenen Fragen werden durch die Richtlinie 93/13/EWG*2
geregelt. Bekanntlich ist die Klausel-Richtlinie darauf gerichtet, den Verbrauchern vor den missbräuch-
lichen Klauseln zu bewahren. Daneben legt die Klausel-Richtlinie auch das sogenannte Transparenzgebot
fest: nach Art. 4 Abs. 2 und Art. 5 Klausel-RL müssen alle dem Verbraucher unterbreiteten Klauseln klar
und verständlich abgefasst sein. In dem vorliegenden Aufsatz wird zuerst der Inhalt des Transparenzgebots
beschrieben. Danach wird untersucht, wie und auf welcher Ebene die Transparenz einer AGB-Klausel in
den innerstaatlichen Rechtsordnungen geprüft wird und welche Folgen die fehlende Transparenz der Ver-
tragsklausel mit sich bringt. Diese Fragen werden für das estnische, deutsche und österreichische Recht
vergleichend analysiert. Zusätzlich wird danach gefragt, ob die estnische Regelung des Transparenzgebots
richtlinienkonform ist. Die Autoren wollen zeigen, dass in den deutschen und österreichischen Rechts-
ordnungen das Transparenzgebot bei dem effektiven Verbraucherschutz – sowohl in Individual- als auch
in Verbandsverfahren – eine sehr wichtige Rolle spielt und dass man auch in Estland von diesem Ver-
braucherschutzinstrument öfter Gebrauch machen sollte. Deswegen bedarf das estnische positive Recht
einer Änderung, nachdem die Prüfung des Transparenzgebots auch im Verbandsverfahren möglich wäre.
2. Grundlagen des Transparenzgebots
2.1. Begriff und Inhalt des Transparenzgebots
In Estland sind die Bestimmungen der Klausel-RL durch den 2. Abschnitt des 2. Kapitels des am 01.07.2002
in Kraft getretenen Schuldrechtsgesetzes*3 (SchG) umgesetzt worden. Das estnische AGB-Recht ist über-
wiegend durch das in Deutschland bis 2001 geltende AGB-Gesetz und dessen Anwendungspraxis, aber auch
durch die Zivilgesetzbücher der Schweiz, Österreichs, Griechenlands und der Niederlande inspiriert wor-
1 Unter den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden im folgenden Aufsatz die im Einzelnen nicht durchsprochenen
Vertragsklauseln verstanden.
2 Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 05.04.1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen. – ABl. 1993 L 95
S. 29.
3 Võlaõigusseadus. – RT I 2001, 81, 487; RT I, 8.7.2011, 21 (auf Estnisch).

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