Multiple Modernität in den juristischen Zeitschriften - Rechtstheorie ist super!

AuthorWerner Krawietz
PositionProf. Dr. jur., Dr. jur. h. c. mult. Universität Münster
Pages11-18
I Juristische Zeitschriften als systemische Bestandteile der Rechtskultur

Es erscheint mir sehr vielversprechend, im Rahmen dieser Tagung eine Auswahl juristischer Zeitschriften unter dem Aspekt zu untersuchen, welchen Zugangsie (i) zur Analyse staatlich organisierter Rechtssysteme als einzelner und (ii) im Vergleich zueinander eröffnen. Dies kann in nationaler, aber auch in internationaler Perspektive geschehen. Es geht mir darum, wie der jeweilige Beitragdieser Zeitschriften zur Charakterisierung moderner Rechtssysteme und des zugehörigen modernen Rechtsdenkens einzuschätzen ist.

Die von den Veranstaltern getroffene Entscheidung, sich - was den zeitlichen Rahmen angeht - auf einige ausgewählte, führende Rechtszeitschriften in diversen nordeuropäischen Ländern seit dem 19. und vereinzelt auch seit dem 20. Jahrhundert zu konzentrieren, erscheint problemführend und richtig gewählt, auch wenn dabei nur ein Ausschnitt aus dem modernen Recht in den Fokus der Betrachtung gerückt wird.

Da es sich hier um juristische Zeitschriften aus Dänemark und Schweden, aus Finnland, Estland und Lettland, aber auch aus Deutschland und Russland handelt, haben wir es mit einem halbwegs kohärenten, in sich konsistenten Gegenstand zu tun. Natürlich durfte Russland hier nicht fehlen, vor allem was die Rechtszeitschriften im 19. Jahrhundert angeht. Schließlich geht es heute - in Rückanbindung an die Rechtsgeschichte und das seinerzeit geltende Recht - um eine Wiederanknüpfung an die Rechtslage und eine Rekonstruktion des russischen Rechtsdenkens vorder Oktoberrevolution1. Ohne eine wie auch immer beschaffene Kooperation mit Russland kann auch das vereinigte Europa (EG, EU) seine eigenständige Existenz nicht gewährleisten. Russland wäre zu groß, um es in die Europäische Union aufzunehmen2. Daher erscheint die Kooperation und Kommunikation im Rahmen einer Modernitätspartnerschaft mit dem heutigen Russland vonnöten.

Im Folgenden werden die juristischen Zeitschriften, welcher Art auch immer, als Kommunikationsmedien betrachtet. Sie vermitteln in der juridischen Kommunikation von Recht vermöge der Schriftsprache (Alltagssprache, Fach- und Berufssprache des Juristen) in gedruckter Form oder auf elektronischem Wege, auf dem sie von den Lesern der jeweiligen Zeitschrift ‚heruntergeladen' werden können, die normativen Rechtsinhalte, die in der Kommunikation von Recht benötigt werden. Juristische Zeitschriften sind somit kommunikative "Verbreitungsmedien", hier verstanden im Sinne der Medientheorie Luhmanns3.

Mein Zugang zum Rahmenthema ist die Rechtstheorie. Ich unterscheide im Folgenden zwischen (i) Rechtstheorie als einer - heute relativ eigenständigen - Disziplin der Rechtswissenschaft und (ii) der gleichnamigen Zeitschrift Rechtstheorie. Im Rahmen und als Teile dieser Zeitschrift sind auch zwei Sonderhefte erschienen, die sich mit der Rechtstheorie und Rechtsphilosophie in Estland befassen4. Neben und mit der eigentlichen Zeitschrift zu berücksichtigen sind ferner bislang 21 Beihefte mit den Proceedings Internationaler Symposien, Weltkongresse u.a.m. Sie werden ergänzt durch die im selben Verlag erscheinende Reihe monographischer Schriften zur Rechtstheorie(mit gegenwärtig insgesamt 253 Werken), die gleichfalls den Themen und Problemen dieses Gegenstandsbereichs gewidmet sind, aber nicht unmittelbar zur Zeitschrift gehören.

Die inzwischen 40 Jahrgänge der Zeitschrift Rechtstheorie - sie erscheint seit 1970 - zeigen mehr als andere juristische Zeitschriften, dass in der modernen Gesellschaft und im modernen Recht tiefgreifende evolutionäre Veränderungsprozesse im Gange sind. Sie werden mit der rechtstheoretischen Kennzeichnung des Rechts bzw. des Rechtsdenkens als Modernisierung5, als Transition6 oder als Transformation7 der Rechtsordnung nur unzureichend beschrieben.

Ich gehe hier nicht der Frage nach, was sich daraus ergibt, dass die Bezeichnung Law Journalim Deutschen mit "juristische Zeitschrift", aber auch mit "Rechtszeitschrift" übersetzt werden kann und wird. Letzteres bedeutet eine Erweiterung des Gegenstandsbereichs, die auch kennzeichnend für das moderne deutsche Recht ist und eine perspektivische Expansion der Rechtsbetrachtung beinhaltet. Sie geht weit über das hinaus, was die juristischen Professionen (Richter, Rechtsanwalt, Staatsanwalt pp.) am geltenden Recht und der Rechtsdogmatik interessiert und führt nahezu zwangsläufig zu einer Revision des Rechtsbegriffs. Ich zähle deshalb gewisse Jahrbücher, die eben diese Entwicklung dokumentieren und vorantreiben, zu den Rechtszeitschriften, wie beispielweise das Jahrbuch für Rechtstheorie und Rechtssoziologie(seit 1970) oder das Russian Yearbook of Legal Theory [Rossijskij e egodnik teorii prava], das seit 2008 in russische Sprache erscheint, oder Doxain Spanien. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass in ihnen die rechtsinhaltliche Beschäftigung mit der konventionellen Rechtsdogmatik (legal dogmatics) an den Rand rückt und den - im engeren Sinne professionellen - juristischen Zeitschriften überlassen bleibt, deren Erkenntnisinteressen aus leicht nachvollziehbaren Gründen gewöhnlich nicht auf die Gewinnung rechtstheoretischer Einsichten gerichtet sind. Jahrbücher sind eben dadurch in hervorragendem Maße geeignet, jenseits des Alltagsgeschäfts 8 des Juristen einen kommunikativ-verstehenden Zugang zur jeweiligen Rechtskultur 9 zu eröffnen, deren systemische Bestandteile sie sind. Ein Überblick über diese Rechtszeitschriften, der naturgemäß weit über die Grenzen einer nationalen und regionalen Rechtsbetrachtung hinausreichen müsste und die weltgesellschaftliche Entwicklung allen Rechts in Betracht zu ziehen hätte, ist hier nicht beabsichtigt und könnte auf dem knappen Raum auch gar nicht geleistet werden. Die detaillierte inhaltliche Kenntnis dieser Rechtszeitschriften kann durch meine Darstellung nicht ersetzt, sondern muss hier vorausgesetzt werden.

Wenn ich im folgenden für eine stärkere Berücksichtigung der Rechtstheorie in allen juristischen Zeitschriften plädiere, so nicht im Interesse von Rechtstheorie als Grundlagenwissenschaft der Rechtswissenschaft, sondern im Interesse einer theoretisch notleidenden dogmatischen Rechtswissenschaft, die - wie allenthalben deutlich wird - dabei ist, ihr wissenschaftliches Profil und Prestige zu verlieren, weil sie mit den zeitgenössischen Neuansätzen in der Methodologie und Theorie des Rechts nicht schrittgehalten hat. Wohlgemerkt: Es handelt sich hier nichtdarum, eine Apologie für Rechtstheoriezu betreiben. Dies ist bei den raschen Erkenntnisfortschritten, die in den letzten Jahrzehnten auf den diversen Problemfeldern der modernen allgemeinen Theorie des Rechts und der Gesellschaft, wie beispielweise der Normen- und Handlungstheorie, der Strukturtheorie von Recht und Gesellschaft und der juridischen Informations- und Kommunikationstheorie, gemacht wurden und unser juristisches Weltbild revolutioniert haben, gar nicht erforderlich.

Vielmehr geht es darum, einige Desiderate in der modernen Rechtsforschung aufzuzeigen, bei deren näherer Identifikation und Behebung die juristischen Zeitschriften als Kommunikationsmedien beizutragen vermögen.

In der höchst prekären Entwicklung der Europäisierung und Globalisierung des Rechts hilft es nicht weiter, im Gewande des Analytikers ökonomische Vernunft o.ä. zu predigen und eine wirkliche oder vermeintliche Wertegemeinschaft (Prinzipien, apriorische Werte, ‚vernünftige' Grundsätze) zu beschwören, die es nur noch zu optimieren gelte und der sich alle vernünftig Denkenden notwendigerweise anschließen müssen oder doch sollten. Wa(h)re Werte? Auch der gängige, an Kosten-Nutzen-Erwägungen orientierte politisch-rechtliche Pragmatismus nordamerikanischer philosophischer Provenienz bietet keinen gangbaren Ausweg oder gar eine sozialadäquate rechtstheoretische Begründung, wenn es um eine kritisch reflektierte normative Autopoiese des Rechts geht bis hin zur wissenschaftlich begleiteten Rechtsgewinnung im Einzelfalle. Angebracht sind hier geduldige und intensive rechtstheoretische Forschungen, die sich auf die normativen Funktionen, Strukturen und Prozesse richten, durch die das moderne Recht in der Gesellschaft (Regionalgesellschaft, Weltgesellschaft) bestimmt wird. Insofern ist Rechtstheorie, wie ich finde, wirklich super, da sie als der Königsweg erscheint, auf dem alle rechtswissenschaftliche Erkenntnis voranzuschreiten vermag.

II Rechtskulturelle Einbettung der Rechtsordnungen und deren Rekonstruktion und Reflexion im Rahmen rechtstheoretischer Fachzeitschriften

Wir leben heute in einer Informations-und Kommunikationsgesellschaft, die in allem Erleben und Handeln auf immens gesteigerten Wissenserwerb ausgerichtet ist. Sie prägt unser gesamtes alltägliches Erleben und Handeln. Dies geschieht in einem Ausmaß, dessen wir uns sehr häufig und sehr weitgehend gar nicht bewusst werden, ganz zu schweigen von den Konsequenzen und nicht beabsichtigten Nebenfolgen, die damit in kommunikativer Hinsicht verbunden sind. Dies gilt auch für die gewöhnlich staatlich 10 organisierten Rechtssysteme, die durch neuartige Formen normativer Kommunikation, insbesondere im Bereich des Rechts, gekennzeichnet sind. Sie stellen zugleich ganz neuartige Anforderungen an das rechtliche Erleben und Handelnderjenigen, die an der juridischen Kommunikation beteiligt sind.

Mir geht es darum, in der Rechtstheorie sämtliche Formen menschlichen Erlebens und Handelns in kommunikativer Perspektive zu deuten und zu rekonstruieren. Dies läuft im Ergebnis darauf hinaus, in der allgemeinen Theorie des Rechts, insbesondere in der Normen- und Handlungstheorie, die herkömmliche Willens-undSubjekttheoriedurch eine umfassende Theorie normativer...

To continue reading

Request your trial

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT