Decisión del Panel Administrativo nº DCH2018-0003 of WIPO Arbitration and Mediation Center, June 12, 2018 (case Beiersdorf AG v. Michael Meyer)

Resolution DateJune 12, 2018
Issuing OrganizationWIPO Arbitration and Mediation Center
DecisionTransfer
DominioSuiza (.ch)

WIPO Arbitration and Mediation Center

EXPERTENENTSCHEID

Beiersdorf AG v. Michael Meyer

Verfahren Nr. DCH2018-0003

1. Die Parteien

Die Gesuchstellerin ist Beiersdorf AG aus Hamburg, Deutschland, vertreten durch Ms. Hedi Schmidt, Deutschland.

Der Gesuchgegner ist Michael Meyer aus Biel, Schweiz, selbst vertreten.

2. Streitiger Domain-Name

Gegenstand des Verfahrens ist der Domain-Name [hidrofugal.ch] (nachfolgend „der streitige Domain-Name”). Die Registerbetreiberin ist SWITCH, Zürich, Schweiz. Die Domainvergabestelle ist Hostpoint AG.

3. Verfahrensablauf

Das Gesuch ging beim WIPO Schieds- und Mediationszentrum (das „Zentrum”) am 15. Februar 2018 per

E-Mail und am 8. März 2018 per Post ein. Das Gesuch stützt sich auf das Verfahrensreglement von SWITCH für Streitbeilegungsverfahren für “.ch” und “.li” Domainnamen (“Verfahrensreglement”), welches am 1. März 2004 in Kraft getreten ist.

Am 16. Februar 2018 bestätigte SWITCH, dass der Gesuchgegner Inhaber und administrative Kontaktperson des streitigen Domainnamens ist. Das Zentrum wies die Gesuchstellerin am 26. Februar 2018 darauf hin, dass das Gesuch gemäss Paragraph 14(b) des Verfahrensreglementes formale Mängel aufwies. Nach Angabe des Zentrums reichte die Gesuchstellerin das geänderte Gesuch am 2. März 2018 ein.

Am 9. März 2018 wurde das Gesuch ordnungsgemäss zugestellt und das Streitbeilegungsverfahren eingeleitet. Die Frist für die Einreichung einer Gesuchserwiderung war der 29. März 2018.

Die Gesuchserwiderung traf am 20. März 2018 bei dem Zentrum ein. Am 21. März 2018 bestätigte das Zentrum den Empfang der Gesuchserwiderung des Gesuchgegners. Am 6. April 2018 erklärte der Gesuchgegner seine Bereitschaft zur Teilnahme an einer Schlichtungsverhandlung. Das Zentrum teilte mit Schreiben vom 18. Mai 2018 mit, dass die Schlichtungsverhandlung, welche am 17. Mai 2018 stattgefunden hatte, nicht zu einem Vergleichsschluss geführt habe.

Am 22. Mai 2018 wurde das Verfahren in Übereinstimmung mit Paragraph 19 des Verfahrensreglements fortgesetzt und das Zentrum bestellte am 25. Mai 2018 Theda König Horowicz als Experten. Der Experte stellt fest, dass er ordnungsgemäss bestellt wurde und hat in Übereinstimmung mit Paragraph 4 des Verfahrensreglements seine Unabhängigkeit erklärt.

4. Sachverhalt

Die Gesuchstellerin ist eine in Deutschland basierte Herstellerin von Hautpflege- und Kosmetikprodukten.

Die Gesuchstellerin ist Inhaberin von mehreren Registrierungen über die Wort-Marke HIDROFUGAL in verschiedenen Ländern, insbesondere:

- Deutsche Marke HIDROFUGAL No. 297107, eingetragen am 18. Januar 1923, für „Arzneimittel, chemische Produkte für medizinische und hygienische...

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