Decisión del Panel Administrativo nº DCH2021-0014 of WIPO Arbitration and Mediation Center, October 04, 2021 (case aaba Bau + Handels AG v. J.M.)

Resolution DateOctober 04, 2021
Issuing OrganizationWIPO Arbitration and Mediation Center
DecisionTransfer
DominioSuiza (.ch)

WIPO Arbitration and Mediation Center

EXPERTENENTSCHEID

aaba Bau + Handels AG v. J.M.

Verfahren Nr. DCH2021-0014

1. Die Parteien

Der Gesuchsteller ist aaba Bau + Handels AG, Schweiz, vertreten durch Steiger Legal AG, Schweiz.

Der Gesuchsgegner ist J.M., Schweiz.

2. Streitiger Domain-Name

Gegenstand des Verfahrens ist der Domain-Name [aaba-ag.ch] (nachfolgend der “Domain-Name”).

Die Registerbetreiberin ist SWITCH, Zürich, Schweiz.

3. Verfahrensablauf

Das Gesuch ging beim WIPO Schieds- und Mediationszentrum (das “Zentrum”) am 19. Mai 2021 per E-mail ein. Das Gesuch stützt sich auf das Verfahrensreglement von SWITCH für Streitbeilegungsverfahren für “.ch” und “.li” Domainnamen (“Verfahrensreglement”), welches am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist.

Am 21. Mai 2021 bestätigte die Registerbetreiberin SWITCH, dass der Gesuchsgegner Inhaber und administrative Kontaktperson des Domainnamens ist. Das Zentrum stellte fest, dass das Gesuch den formellen Anforderungen des Verfahrensreglements entspricht.

Am 1. Juni 2021 wurde das Gesuch ordnungsgemäss zugestellt und das Streitbeilegungsverfahren eingeleitet. Die Frist für die Einreichung einer Gesuchserwiderung war der 21. Juni 2021.

Am 29. Juni 2021 wurde das Verfahren bis zum 27. Juli 2021 sistiert. Die Parteien sind nicht zu einem Vergleich gekommen.

Der Gesuchsgegner hat gegenüber dem Zentrum seine Bereitschaft zur Teilnahme an einer Schlichtungsverhandlung nicht zum Ausdruck gebracht. Der Gesuchsteller hat die Fortsetzung des Verfahrens verlangt.

Aufgrund eines administrativen Versehens scheinte es, dass die Benachrichtigungs-E-Mails des Zentrums nicht an den Gesuchsgegner unter [...]@hoststar.ch weitergeleitet wurden am 1. Juni 2021.

Das Zentrum stellte jedoch fest, dass die Benachrichtigung erfolgreich an [...]@gmx.ch und [...]@aaba-ag.ch zugestellt wurde. In Anbetracht der obigen Ausführungen räumte das Zentrum dem Beschwerdegegner eine Frist von fünf Tagen ein (bis zum 4. September 2021), um mitzuteilen, ob er an diesem Verfahren teilnehmen möchte. Das Zentrum hörte aber nichts von dem Beschwerdegegner innerhalb dieser Frist.

Das Verfahren wurde in Übereinstimmung mit Paragraph 19 des Verfahrensreglements fortgesetzt, und das Zentrum bestellte am 20. September 2021 Daniel Kraus als Experten. Der Experte stellt fest, dass er ordnungsgemäss bestellt wurde, und hat in Übereinstimmung mit Paragraph 4 des Verfahrensreglements seine Unabhängigkeit erklärt.

4. Sachverhalt

Die Gesuchstellerin ist Inhaberin der Firma aaba Bau + Handels AG welche seit dem 19. Juni 2015 im Handelsregister des Kantons Zürich registriert ist.

Der streitiger Domain- Name wurde am 8. Februar 2017 registriert und führt zu einer Website die angeblich von der Aaba Bau + Handels AG ist, und der Gesuchsgegner gibt vor, diese Firma zu sein.

5. Parteivorbringen

A. Gesuchsteller

Gemäss Gesuchstellerin wurde der Gesuchsgegner stand mit der Gesuchstellerin in Verhandlung, für...

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