Decisión del Panel Administrativo nº DCH2019-0002 of WIPO Arbitration and Mediation Center, June 02, 2019 (case Nova Flair GmbH Co. KG v. Büro Köbeli GmbH, Mike Rothenbühler)

Resolution DateJune 02, 2019
Issuing OrganizationWIPO Arbitration and Mediation Center
DecisionTransfer
DominioSuiza (.ch)

WIPO Arbitration and Mediation Center

EXPERTENENTSCHEID

Nova Flair GmbH & Co. KG v. Büro Köbeli GmbH, Mike Rothenbühler

Verfahren Nr. DCH2019-0002

1. Die Parteien

Die Gesuchstellerin ist Nova Flair GmbH & Co. KG, Deutschland, vertreten durch Zweierstrasse 129 Rechtsanwälte, Schweiz.

Die Gesuchsgegnerin ist Büro Köbeli GmbH, Mike Rothenbühler, Schweiz, vertreten durch Schärer Rechtsanwälte, Schweiz.

2. Streitiger Domain-Name

Gegenstand des Verfahrens ist der Domain-Name [novaflair.ch] (nachfolgend der „Domain-Name”).

Die Domainvergabestelle ist SWITCH, Schweiz.

3. Verfahrensablauf

Das Gesuch ging beim WIPO Schieds- und Mediationszentrum (das „Zentrum”) am 13. März 2019 per Email und am 15. März per Post ein. Das Gesuch stützt sich auf das Verfahrensreglement von SWITCH für Streitbeilegungsverfahren für “.ch” und “.li” Domainnamen (“Verfahrensreglement”), welches am 1. März 2004 in Kraft getreten ist.

Am 14. März 2019 bestätigte die Domainvergabestelle SWITCH, dass die Gesuchsgegnerin Inhaberin und administrative Kontaktperson des Domainnamens ist. Das Zentrum stellte fest, dass das Gesuch den formellen Anforderungen des Verfahrensreglements entspricht.

Am 26. März 2019 wurde das Gesuch ordnungsgemäss zugestellt und das Streitbeilegungsverfahren eingeleitet. Die Frist für die Einreichung einer Gesuchserwiderung war der 15. April 2019.

Die Gesuchserwiderung traf am 15. April 2019 per E-Mail und am 17. April 2019 per Post beim Zentrum ein. Am 17. April 2019 bestätigte das Zentrum den Empfang der Gesuchserwiderung der Gesuchsgegnerin vom 15. April 2019, worin die Gesuchsgegnerin ihre Bereitschaft zur Teilnahme an einer Schlichtungsverhandlung nicht erklärte.

Der Gesuchsteller wurde vom Zentrum über die Möglichkeit benachrichtigt, die Fortsetzung des Verfahrens zu verlangen und beantragte diese am 30. April 2019.

Das Zentrum bestellte am 13. Mai 2019 Andrea Mondini als Experten. Der Experte stellt fest, dass er ordnungsgemäss bestellt wurde und hat in Übereinstimmung mit Paragraph 4 des Verfahrensreglements seine Unabhängigkeit erklärt.

4. Sachverhalt

Die Gesuchstellerin vertreibt in Deutschland und in der Schweiz Nagelstudiotische unter der Marke NOVA FLAIR.

Die deutsche Marke NOVA FLAIR (Nr. 30 2009 012 978) wurde am 3. März 2009 hinterlegt und am 17. August 2009 in den Klassen 7 (Staubsauganlagen), 20 (Möbel und Theken) und 35 (Werbung und Geschäftsführung, insbesondere Vertrieb von Staubsauganlagen und Möbeln) registriert. Als deren Inhaber sind Anton und Albert Herb eingetragen.

Die Internationale Marke NOVA FLAIR (IR Nr. 1161468) mit Schutzwirkung für die Schweiz wurde am 2. August 2012 angemeldet und am 10. April 2013 registriert und ist für dieselben Waren und Dienstleistungen wie die...

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